A beschränkt
Für Nicht-Autofahrer | Für Autofahrer | |
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Mindestalter | Ab 18 Jahren | Ab 18 Jahren |
1. Nothelferkurs | ja | nein |
2. Lernfahrausweis | ja | ja |
3. Theorieprüfung | ja | nein |
4. Verkehrskunde | ja | nein |
5. Motorrad Grundkurs | Grundkurs 12 Stunden (Besitzer Kat. A1 vor 31.12.2020: Grundkurs 4h) | Grundkurs 12 Stunden (Besitzer Kat. A1 vor 31.12.2020: Grundkurs 4h) |
5. Fahrstunden | freiwillig | freiwillig |
6. Praktische Prüfung | ja | ja |
A beschränkt
Gerade im Sommer bei warmen Temperaturen und Sonnenschein geht es wieder los, nämlich mit dem Motorrad fahren. Natur, Städte und Gemeinden erkunden und das mit einem nicht vergleichbaren Fahrgefühl. Doch um mit einem Motorrad fahren zu können, braucht man einen Motorradführerschein, wie zum Beispiel den A beschränkt. Je nachdem was man für einen Motorradführerschein man anstrebt, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Sei es zum Beispiel hinsichtlich dem Alter, aber auch bei der Leistungsfähigkeit vom Motorrad. Wer den A beschränkt anstrebt, der muss hierzu mindestens 18 Jahre alt sein. Nach erfolgreichem bestehen von dieser Führerscheinklasse darf man Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW fahren.
So bekommt man den A beschränkt
Bevor es mit der Theorie und der Praxis beim Motorradführerschein losgeht, muss man den Nothelferkurs absolvieren. In diesem Kurs bekommt man alles wissenswerte vermittelt, sollte man mal zu einem Unfall kommen und Erste-Hilfe leisten müssen. Nicht absolvieren muss man diesen Kurs, wenn man ihn bereits schon absolviert hat und dieser nicht älter als 6 Jahre ist. Ist das der Fall, so reicht die Bescheinigung aus. Nach dem Nothelferkurs kommt die Theorieprüfung. Hat man diese bestanden, kann man den Lernfahrausweis zusammen mit der Bescheinigung für den Nothelferkurs und einem Sehtest beantragen. Zum Sehtest muss man wissen, dieser darf nicht älter als 24 Monate sein. Hat man den Lernfahrausweis erhalten, erfolgt der nächste Schritt auf dem Weg zum A beschränkt. Jetzt muss man nämlich den Grundkurs absolvieren, dieser dauert je nach Vorhandensein von Führerscheinen 12 Stunden. Im Zusammenhang mit dem Grundkurs und dem Lernfahrausweis muss man aufpassen. Den der ausgestellte Lernfahrausweis hat eine Gültigkeit von nur 4 Monaten. Und nur diese Zeit hat man auch zur Verfügung, den Grundkurs zu besuchen. Hat man den Grundkurs erfolgreich bestanden, wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert. Als weiterer Kurs erfolgt jetzt der Verkehrskunde-Kurs, bevor man die praktische Fahrprüfung absolvieren kann. Im Zusammenhang mit dem A beschränkt muss man wissen, dieser ist nach dem erfolgreichen bestehen auf zwei Jahre begrenzt. In dieser Zeit muss man eine Weiterbildung besuchen und auch unfallfrei sein, bevor die Beschränkung aufgehoben wird.
Angebot der Fahrschulen nutzen
Weder für die Theorieprüfung, noch für die praktische Prüfung muss man in der Schweiz im Vorfeld Fahrstunden in der Fahrschule nehmen. Doch gerade die Inanspruchnahme der Angebote der Fahrschulen kann man nur empfehlen. So erfährt man nämlich hier, egal ob in der Vorbereitung auf die Theorieprüfung oder durch praktische Fahrstunden, vieles was man so nicht wissen würde. Zudem kann man sich im Rahmen dieser Stunden unter Anleitung besser vorbereiten und man bekommt auch ein besseres Gefühl für ein Motorrad.